Wissenswertes

Ablauf

Nachdem Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei mir gemeldet haben, findet zunächst zeitnah ein vertrauliches, unverbindliches Erstgespräch statt, in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und ich Ihnen Informationen über weitere Abläufe, Möglichkeiten und meine Arbeitsweise gebe. Zudem besteht für uns beide die Gelegenheit, zu prüfen, ob eine angenehme Zusammenarbeit möglich ist, denn nur dann kann Psychotherapie erfolgreich sein.

Wenn eine Psychotherapie zur Behandlung Ihrer Symptomatik indiziert erscheint, finden nach dem Erstgespräch sogenannte probatorische Sitzungen statt. Diese dienen der Diagnostik und weiteren Therapieplanung. Wenn Sie sich eine weitere Zusammenarbeit mit mir vorstellen können, planen wir (gemäß den Vorgaben Ihrer Krankenkasse) die entsprechenden Schritte. 

Generell sind Therapiegespräche sowohl persönlich in meiner Praxis als auch online möglich. Sprechen Sie mich gerne darauf an.

 

Umfang

Eine Therapiestunde umfasst in der Regel 50 Minuten. Besonders zu Beginn der Therapie sind wöchentliche Sitzungen sinnvoll, im Verlauf kann die Frequenz angepasst werden. Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 12 bis 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen. 

Therapiestunden können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen oder Angehörigen stattfinden. 

 

Kosten

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen in meiner Praxis richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie im vollen Umfang als Download bei der Bundespsychotherapeutenkammer.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenversicherung oder andere Kostenträger sind Sie als Patient verantwortlich für die fristgerechte Zahlung der Rechnung. 

Private Krankenkassen, Beihilfe, Heilfürsorge

Gesetzliche Krankenkassen

Selbstzahler

Private Krankenversicherungen, die Beihilfe sowie die Heilfürsorge erstatten in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Therapiekosten übernommen werden und lassen sich ggf. erforderliche Formulare zuschicken.

Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. 

 

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen. In diesem Fall ist keine Antragstellung bei der Krankenversicherung erforderlich, es erfolgt auch keine Datenweitergabe an Dritte. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

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